Die Arbeit von Vertrauensleuten hat in den Gewerkschaften eine lange Tradition. Trotz großer gesellschaftlicher und politischer Umbrüche und bei aller notwendigen Modernisierung hat sich der Grundgedanke dieser Arbeit doch nahezu unverändert erhalten: Mit Hilfe von gewählten Vertrauensleute stellen wir sicher, dass die Interessen unserer Mitglieder in Willensbildung und Politik der IG Metall eingehen.
Die IG Metall Vertrauensleute arbeiten im Rahmen der Satzung der IG Metall. Sie setzen sich für die Ziele ihrer IG Metall ein, wie sie in § 2 der Satzung festgehalten sind. Unserer Richtlinien für die Vertrauenleutearbeit der IG Metall führen das Selbstverständnis unserer Arbeit und den Handlungsrahmen näher aus.
Unsere "Richtlinien für die Vertrauensleutearbeit" jetzt hier downloaden (PDF-Dokument, 500.5 KB). Hier geht es zu unserem Film, der erklärt, was Vertrauensleute tun und wie sie gewählt werden.
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