Einen Betriebsrat zu wählen ist in Deutschland demokratisches Recht der Beschäftigten: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“ So steht es in §1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) – das „Grundgesetz“ für das Miteinander von Arbeitgebern und Beschäftigten in Betrieben.
In Unternehmen mit Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen besser. Betriebe mit Betriebsrat bezahlen mehr als zehn Prozent höhere Entgelte als solche ohne eine gewählte Interessenvertretung. Geringverdiener und Frauen profitieren davon in erster Linie. Betriebsräte verhindern nicht selten mit der IG Metall Entlassungen und sichern Arbeitsplätze. Aber auch im Betriebsalltag sind sie aktiv – ob bei Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Eingruppierung oder Neueinstellung.
Der Betriebsrat steht für mehr Mitbestimmung im Betrieb und Unternehmen. Betriebsräte erwerben Kompetenz im Arbeitsrecht und bei wirtschaftlichen Themen, um auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung reden zu können. Sie kümmert sich um sozialverträgliche Arbeitszeiten und um die Qualifizierung für alle Beschäftigten. Sie helfen bei individuellen Konflikten, gehen Beschwerden nach, überprüfen Eingruppierungen und widersprechen einer ungerechtfertigten Kündigung. Betriebsräte können bei wichtigen Fragen, die den Betrieb betreffen, mitreden und mitentscheiden, kommen mit den Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch und erhalten Anerkennung für ihre Arbeit.
Die IG Metall Düsseldorf-Neuss unterstützt und berät Betriebe ohne Betriebsrat (aber auch mit) bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen. Das Interesse an Betriebsratsgründungen ist in vielen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie und des Metall- und Elektrohandwerks unverändert hoch. Die Belegschaften wissen, dass es ohne Betriebsräte keine Mitbestimmung gibt. Hinzu kommt, dass in Betrieben mit Betriebsräten die Arbeitsbedingungen erheblich besser sind.
Für viele Interessierte ist die Betriebsratswahl oft ein Buch mit sieben Siegeln. Was müssen wir machen? Wie müssen wir vorgehen, damit die Wahl letztlich auch ein Erfolg wird? Das sind Fragen bei der ersten Kontaktaufnahme mit der IG Metall.
Damit die Betriebsratswahl gut gelingt, muss alles passen. Beim der Vorbereitung der Wahl gibt es, Stolperfallen zu vermeiden. Die formale Organisation muss stimmen. Schon Kleinigkeiten können die Wahl anfechtbar machen. Der Grundsatz ist: Alle Wahlberechtigten und -vorschläge müssen gleiche Chancen haben.
Aber nicht im Alleingang, damit es keine Pannen gibt. Einfach, unkompliziert und vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir klären dann im persönlichen Gespräch, wie ein Betriebsrat gegründet werden kann und wie die IG Metall dabei unterstützt. Und wenn der Betriebsrat gegründet ist, unterstützen wir selbstverständlich auch bei der Qualifizierung. Wir sind da, helfen gern und freuen uns auf Eure Anfragen per Telefon oder per Mail .
Ein Betriebsrat hat viele Vorteile: Er setzt sich für die Rechte der Mitarbeiter ein, überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften und handelt mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe Vereinbarungen aus. Er nimmt auf die Arbeitsplanung und Arbeitszeitgestaltung Einfluss. Nachweislich sind in Betrieben mit Betriebsräten die Arbeitsbedingungen deshalb besser. Der Betriebsrat kann mitbestimmen, etwa um Kündigungen zu widersprechen.
Betriebsräte sind im Gegensatz zu normalen Beschäftigten vor Kündigungen besonders geschützt – Paragraf 15 Kündigungsschutzgesetz und Paragraf 103 BetrVG. Ohne Betriebsrat werden dem Arbeitgeber nur wenige Grenzen gesetzt. Bei einer Betriebsschließung etwa gibt es ohne Betriebsrat keinen Interessenausgleich und Sozialplan mit Abfindungen. Aber es muss ja nicht gleich um den Verlust des Arbeitsplatzes gehen. Es gibt zig Fragen, die nicht jeder allein mit dem Arbeitgeber aushandeln und durchsetzen kann – etwa die Verteilung der Arbeitszeiten, die Urlaubsplanung oder die Arbeitsorganisation. Für solche auf Aufgaben ist ein Betriebsrat zuständig.
Der Weg zur Betriebsratswahl kann einige Stolpersteine mit sich bringen. Wenn der Chef beispielsweise zu früh von den Plänen erfährt, etwa noch bevor der offizielle Wahlaufruf im Betrieb aushängt, kann es gefährlich werden. Nicht selten werden die „Rädelsführer“ aus fadenscheinigen Gründen rausgeworfen. Oftmals engagieren Arbeitgeber dazu sogar Anwaltskanzleien, die auf die Jagd von Betriebsräten und Gewerkschafterinnen spezialisiert sind – sogenannte „Union Buster“. Sie machen gewählten Betriebsräten das Leben schwer oder wollen deren Wahl verhindern.
Deshalb ist es wichtig, am Anfang nur mit vertrauenswürdigen Kolleginnen und Kollegen darüber zu reden – am besten außerhalb des Betriebs. Und dann einen Wahlaufruf mit der Einladung zur Wahl eines Wahlvorstands an alle Beschäftigten im Betrieb aushängen, den drei wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Wahlinitiatoren unterschreiben. Sobald der offizielle Wahlaufruf mit den drei Unterschriften aushängt, sind schon mal diese drei Beschäftigten vor einer Kündigung besonders geschützt.
Aber auch hier gilt Vorsicht: Das Wahlverfahren ist kompliziert. Die formale Organisation muss stimmen. Wer sich nicht auskennt, macht schnell Fehler, die schlimmstenfalls sogar die ganze Wahl nichtig, also unwirksam machen – und letztlich auch die Wahlinitiatorinnen ihre Jobs kosten können.
Deshalb: Unbedingt Unterstützung bei der IG Metall holen. Wir kennen nicht nur das Wahlverfahren genau sondern haben auch die Erfahrung, wie man es richtig anstellt. Denn auch wir als IG Metall dürfen offiziell zur Betriebsratswahl aufrufen. Wir als IG Metall und unser Netzwerk aus vielen IG Metall Betriebsräten in der Region halten Kontakt und unterstützen die Wahlvorstände und Gremien bis zum Ende der Wahlen und den Beendigung ihrer Tätigkeit. Außerdem haben Gewerkschaftsmitglieder Rechtsschutz, etwa wenn der Arbeitgeber versucht, engagierte Metallerinnen und Metaller kleinzumachen.
Auf der Wahlversammlung wird dann der Wahlvorstand gewählt, der die eigentliche Betriebsratswahl in den folgenden Wochen vorbereitet. Sofern die Wahlversammlung trotz Einladung nicht stattgefunden hat oder dort kein Wahlvorstand gewählt wurde, ist eine gerichtliche Bestellung des Wahlvorstandes möglich.
Bei der Durchführung der Betriebsratswahl ist viel Sorgfalt geboten: Wahlausschreiben, korrekte Wählerliste, Stimmzettel, Briefwahl, Vorschlagslisten mit den Kandidatinnen – all das muss sauber sein. Daher gilt auch hier: Besser und sicherer läuft es mit der IG Metall. Ein Tipp: Es empfiehlt sich, dass die Wahlinitiatoren auch als Wahlvorstandsmitglieder tätig werden und dann gegebenenfalls sogar als Bewerberin für den Betriebsrat kandidieren, da ihr Kündigungsschutz nur begrenzt ist. Alternativ kann der Wahlvorstand auch durch den Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bestellt werden, wenn es einen gibt.
Je nach Betriebsgröße dauert die Vorbereitung der Betriebsratswahl durch den Wahlvorstand eine Woche – beim vereinfachten Wahlverfahren in Betrieben bis 50 Beschäftigten bis zwölf Wochen, beim normalen Wahlverfahren zwingend in größeren Betrieben über 100 Beschäftigten. Und dann wird der Betriebsrat gewählt.
Weil gewerkschaftlich organisierte Betriebsräte gute Berater haben. Wer die Interessen der Beschäftigten vertreten will, braucht sachkundige Experten. Es gibt eine Vielzahl von Verordnungen, Gesetzen und Urteilen, jede Menge arbeitswissenschaftliche und arbeitspsychologische Erkenntnisse. Ein Betriebsrat braucht sie nicht alle zu kennen. Aber er muss jemanden kennen, der sich damit auskennt: die IG Metall.
Die IG Metall bietet Betriebsräten zu einer Fülle von Fachthemen Seminare und Informationen. Sie hat Experten, die sich auch mit kniffligen Fragen auskennen. Viele IG Metall-Betriebsräte sind zudem in regionalen Netzwerken organisiert und unterstützen sich gegenseitig.
Die IG Metall, die Vertrauensleute, der Betriebsrat und die Beschäftigten sind ein starkes Team in allen Situationen.
Mit einem Betriebsrat wählen Beschäftigte eine professionelle Interessenvertretung. Der Arbeitgeber muss ihnen genug Zeit für ihre Arbeit und Qualifizierung lassen und ihnen Büros, Telefone und andere Arbeitsmittel bereitstellen. Auch wenn es Konflikte gibt, müssen Betriebsräte sich gegenüber dem Arbeitgeber behaupten. Dabei haben sie die IG Metall und das Betriebsverfassungsgesetz im Rücken: Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz – ab der Kandidatur bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Gremium. Und wenn es sein muss, leistet die IG Metall Rechtsschutz.
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