Die Geltungsdauer der bisherigen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) endete mit Ablauf des 25.5.2022. Damit entfielen zahlreiche Arbeitsschutzpflichten, mit denen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten geschützt wurde bzw. werden sollte. Nun rechnet die Bundesregierung für den kommenden Herbst und Winter allerdings erneut mit steigenden Infektionszahlen. Um hierdurch verursachte krankheitsbedingte Fehlzeiten von Beschäftigten zu reduzieren, die Funktion von kritischen Infrastrukturen zu schützen und besonderen Belastungen des Gesundheitswesens vorzubeugen, hat das Bundeskabinett eine Neufassung der
Corona-ArbSchV beschlossen. Diese tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und wird aller Voraussicht nach bis zu 7. April 2023 gelten.
Pressemitteilung: Gesundheit aller schützen, Persönlichkeitsrechte wahren –3G ist der richtige Weg im Betrieb (PDF-Dokument, 209.7 KB) (Stand September 2021)
Positionierung der IG Metall zur Debatte über Impfstatus und Auskunftspflicht der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber (PDF-Dokument, 373.9 KB) (Stand September 2021)
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