Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) auf den Weg gebracht. Die Verordnung tritt zum 01.09.2022 in Kraft und soll bis zum 28.02.2023 gelten. Wir skizzieren die wichtigsten Regelungen für Betriebe und zeigen auf, was bei der Umsetzung der EnSikuMaV aus Sicht des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen ist. Im Fokus steht dabei die neu geschaffene Möglichkeit, die Lufttemperatur in Arbeitsstätten bzw. Arbeitsräumen grundsätzlich unter die bisher geltenden Mindestwerte abzusenken.
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