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T-ZUG: Jetzt freie Tage für 2023 beantragen

Donnerstag, 06.10.2022 | Aktuelles

 

Beschäftigte mit Kindern, Pflegeaufgaben oder in Schichtarbeit in der Metall- und Elektroindustrie können bis 31. Oktober statt Tariflichem Zusatzgeld (T-ZUG) bis zu acht zusätzliche freie Tage für das Jahr 2023 beantragen. 

 

Seit 2019 erhalten Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG). Das sind 27,5 Prozent Deines durchschnittlichen Monatsentgelts. Dazu kommt ein Zusatzbetrag zwischen 350 und 400 Euro (ZUB oder T-ZUG B). Dieses dicke Plus hat die IG Metall mit dem Tarifabschluss 2018 für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie durchgesetzt.

Beschäftigte, die in Schicht arbeiten, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können wahlweise das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A, 27,5 Prozent des Monatsentgelts) in Zeit umwandeln und dadurch zusätzliche acht Tage im Jahr frei nehmen. Im Jahr 2022 haben über 400000 Beschäftigte die T-ZUG-Option auf freie Tage statt Geld genutzt. Die T-ZUG-Option ist zu unterscheiden von der „Verkürzten Vollzeit“, die die IG Metall ebenfalls 2018 durchgesetzt hat: IG Metall-Mitglieder in Vollzeit haben das Recht, ihre Arbeitszeit für 6 bis 24 Monate befristet auf bis zu 28 Stunden zu reduzieren. Die „Verkürzte Vollzeit“ muss spätestens 6 Monate vor Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden. T-ZUG-Tage und Verkürzte Vollzeit können auch kombiniert werden.

 

Wer Anspruchsberechtigt ist, wie man den Antrag stellt und alle weiteren Fragen beantworten wir dir hier, in unseren FAQ zum T-ZUG!

 

 

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