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Die Gas- und Strompreisbremse waren unsere gewerkschaftlichen Forderungen!

Mittwoch, 02.11.2022 | Aktuelles

 

Bereits seit mehreren Monaten setzen wir uns in Berlin und Brüssel für eine Lösung des Energieproblems für die energieintensive Industrie ein. Die energieintensive Industrie (Alu, Stahl, etc.) ist besonders betroffen von immens gestiegenen Gas- und Stromkosten. Wir waren mit unseren Forderungen erfolgreich und konnten zur weiteren Beschäftigungssicherung beitragen. Allerdings ist anzumerken, dass es sich hierbei nur um die Lösung der drängendsten Probleme handelt. Was die Energiekostensituation für den Prozess der Transformation bedeutet und wie wir langfristig zu wettbewerbsfähigen Energiepreisen kommen, ist noch nicht beantwortet. Um Standorte und Beschäftigung zu sichern ist dies jedoch dringend notwendig. Wir bleiben dran. Als Download findet ihr den Bericht der Gas- und Wärmekommission, der nun in konkrete Gesetze umgesetzt werden soll. Darüber hinaus hier eine erste Bewertung der IGM zum Bericht:


Auf der Sitzung der Konzertierten Aktion am 31.Oktober 2022 konnte der Abschlussbericht der von ihr mit eingesetzten ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme entgegengenommen und erläutert werden. 

Die Kommission hält an ihren bereits am 10. Oktober im Zwischenbericht empfohlenen Höhen der Gas- und Wärmepreisbremsen fest: Sie empfiehlt für gasverbrauchende Haushalte ab dem 1. März 2023 einen garantierten Brutto-Arbeitspreis inklusive aller staatlich induzierten Preisbestandteile von 12 ct pro kWh für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Verbrauchs. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch soll der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gelten. Um die Winterlücke bis März zu überbrücken, schlägt die Kommission eine einmalige Entlastung für Gaskunden im Dezember vor.

•    Das wird für viele Haushalte v.a. aufgrund der entstehenden Winterlücke nicht ausreichen, um angesichts der extremen Teuerung eine spürbare Entlastung zu bewirken. Jörg Hofmann machte auf der Konzertierten Aktion deutlich, dass, sollte es nicht gelingen das Inkrafttreten der Gas- und Strompreisbremse für Verbraucher auf Januar vorzuziehen, es weiterer Entlastungsschritte bedarf. Die Bundesregierung sagte zu, diese Vorschläge zu prüfen. 

•    Vorgesehen sind weiter ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge und die Einführung eines Härtefallfonds in Form von Liquiditätshilfen für Vermieter*innen und besonders belastete Mieter*innen als flankierende Maßnahmen. Der Bund muss eine entsprechende Verordnung nun zügig vorlegen. 

•    Dass die Entlastungen ab einem Einkommen in Höhe des solidaritätszuschlagpflichtigen Einkommens von 72.000 Euro als geldwerten Vorteil anzugeben und entsprechend zu versteuern sind, ist verteilungspolitisch geboten. 

Für industrielle Groß-Verbraucher (größer 1,5 Mio. kWh pro a) – unabhängig von ihrer „Bedürftigkeit“ – empfiehlt die Kommission ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent des Jahresverbrauchs von 2021 zu einem Beschaffungspreis von 7 ct pro kWh (ohne weitere Steuern und Abgaben) bereits ab dem 1. Januar 2023. Das beträfe nach Angaben der Kommission ca. 24.000 bis 25.000 Unternehmen. Die staatliche Unterstützung soll an Standortzusagen geknüpft werden. 

•    Die IG Metall hatte entsprechende Bedingungen gefordert und begrüßt daher, dass die Gewährung von staatlicher Unterstützung für Unternehmen an konkrete Zusagen zum Standorterhalt sowie Perspektiven für die Transformation geknüpft werden sollen. In der Regel erfolgt dies in mitbestimmten Unternehmen über Standort- und Transformationsvereinbarungen zwischen den Tarif- oder Betriebsparteien oder im paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat. Die Kommission weist in ihrem Abschlussbericht ausdrücklich und vollkommen zurecht auf die besonderen Kompetenzen der Sozialpartner hin. Wo derartige Strukturen hingegen nicht gegeben sind, müssen Unternehmen den Erhalt von mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der angezeigten Unterstützung hinaus nachweisen. Tun sie das nicht, ist die Förderung zurückzuzahlen. 

•    Ist der Referenzzeitpunkt September offensichtlich nicht als Referenzpunkt hilfreich, da beispielsweise entsprechende Anlagen erst danach in Betrieb genommen wurden, bedarf es Einzelfalllösungen. 

•    Als äußerst kritisch zu bewerten ist der Vorschlag der Kommission, dass Unternehmen die geförderte Gasmenge „für [ihre] Zwecke nutzen oder am Markt verwerten können“. Hier laufen wir Gefahr, dass es den Unternehmen kurzfristig lukrativer erscheint, die Produktion zu drosseln oder ganz stillzulegen und stattdessen günstige Gaskontingente weiterzuverkaufen. Ein vergünstigtes, staatlich gefördertes Energiekontingent weiterverkaufen und anschließend Kurzarbeitergeld anmelden – das darf nicht möglich sein. Jörg Hofmann machte in der Konzertierten Aktion deutlich, dass es keine „Abschaltprämie“ geben darf. Die Bundesregierung deutete an, die Umsetzung dieses Passus in den Empfehlungen der Kommission zu prüfen. 

•    Begrüßenswert ist hingegen die Empfehlung, ein zusätzliches Transformationspaket (zur beschleunigten und nachhaltigen Senkung des Gasverbrauchs) für insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu entwickeln, bestehend aus Investitionsbeihilfen für die Einführung transformativer Produktionsverfahren (z.B. Wasserstoff) und Betriebskostenbeihilfen für den Einsatz von klimaneutral erzeugtem Strom oder Wasserstoff. 

Jenseits des Berichts der Gas- und Wärmekommission wurde in der Konzertierten Aktion festgehalten, dass zeitgleich eine Strompreisbremse in Kraft treten soll. Hierzu sind die europäischen Rahmenbedingungen geklärt. 

Unklar bleibt weiter, wie darüber hinaus Mieterinnen und Mieter bzw. Eigentümer mit Öl oder Holzheizungen Entlastung bekommen sollen. Dies wurde als Prüfauftrag an die Bundesregierung weitergegeben. 

Jörg Hofmann, 1. Vorsitzender der IG Metall bewertete die gestrigen Ergebnisse der konzertierten Aktion als Erfolg gewerkschaftlichen Handelns. „Die Gas- und Strompreisbremse waren unsere gewerkschaftlichen Forderungen. Dafür haben sich hunderttausende Kolleginnen und Kollegen eingesetzt. Richtig ist auch, dass Subventionen für die Industrie an klare Standort- und Transformationszusagen gebunden sind. Dort wo wir diese noch nicht haben, gilt es diese jetzt einzufordern. Wir drängen auf eine schnelle Umsetzung der Vorschläge der Kommission. Wir fordern aber auch, sollte die Gas- und Strompreisbremse nicht schon im Januar kommen, weitere Entlastungsschritte.“ 

Die Empfehlungen der ExpertInnen-Kommission müssen jetzt zügig in den parlamentarischen Prozess eingebracht werden. Die IG Metall begrüßt daher die gestrige Ankündigung des Bundeskanzlers, noch in dieser Woche Eckpunkte zur Umsetzung vorzulegen.
 

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