Bereits heute gibt es zum Ausgleich oder zur Verringerung von Rentenabschlägen für Pflichtversicherte unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, zusätzlich Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Dabei zeigen die Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV), dass sich diese Regelung einer wachsenden Beliebtheit erfreut. Sie leistet damit einen zunehmend wichtigen Beitrag zur Flexibilisierung des Altersausstiegs.
Die Ursachen für diese Entwicklung liegen sicher auch im mangelnden Zutrauen der Beschäftigten in die Leistungen der privaten Versicherungswirtschaft, im Vertrauensverlust, den die Riester-Rente erlitten hat, und in der lückenhaften Abdeckung der Betriebsrenten. Hinzu kommt, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften in einigen Branchen begonnen haben, entsprechende tarifliche Regelungen zu vereinbaren, die Zahlungen der Arbeitgeber in die Rentenkasse vorsehen.
Das Andauern der Niedrigzinsphase befördert eine zunehmende Abwälzung des Anlagerisikos von Versicherungswirtschaft und Arbeitgebern auf die Beschäftigten und den Rückzug von Unternehmen aus angestammten Betriebsrentenzusagen. Vor diesem Hintergrund könnte die Neigung der Beschäftigten weiter steigen, ihren zusätzlichen Versorgungsbedarf durch die gesetzliche Rentenversicherung zu organisieren, anstatt sich auf spekulative Anlageformen an den Finanzmärkten einzulassen. Auch Verbraucherschützer:innen und Wirtschaftsjournalist:innen haben in den letzten Jahren die Möglichkeit der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung als durchaus rentabel empfohlen. Renditen nach Kosten von 2,5 bis 3,5 Prozent scheinen auch in mittleren bis langen Fristen möglich.
Doch um die bestehende Regelung zu einer breit nutzbaren sozialstaatlichen Alternative werden zu lassen, müsste der gesetzliche Rahmen erweitert werden. Besonders problematisch an den heutigen Rahmenbedingungen ist, dass erst ab dem 50. Lebensjahr der Beschäftigten zusätzliche Beiträge eingezahlt werden können, dass diese zusätzlichen Beiträge in der Höhe begrenzt sind auf potentielle Abschläge im Falle eines vorzeitigen Renteneintritts und dass von allen Beschäftigten individuell ein erheblicher bürokratischer Aufwand betrieben werden muss, bevor zusätzliche Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung eingezahlt werden können.
Konturen der Soli-Rente-Plus
Eine neue, die bisherigen Regelungen ergänzende Form der Zusatzversorgung für gesetzlich Pflichtversicherte im Rahmen der Rentenversicherung sollte mindestens folgende Kernpunkte umfassen:
Die hier nur skizzenhaft angedeuteten Regelungen einer Soli-Rente-Plus können bei einer entsprechenden rechtlichen Umsetzung ein verlässliches und berechenbares Standardprodukt für die zusätzliche Vorsorge schaffen, welches mit niedrigen Verwaltungskosten und ohne Gewinnerzielungsinteressen alle biometrischen Risiken absichert. Zudem könnte auf der Basis einer tariflichen Ausgestaltung ein verteilungsgerechter Finanzierungsrahmen geschaffen werden.
Hinweis: Der Beitrag basiert auf folgendem Artikel: Urban, Hans-Jürgen 2022: Debattenvorschlag: Die Soli-Rente-plus – eine Perspektive jenseits von Privatisierung und Kapitalisierung. In: Soziale Sicherheit 5/2022. https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/soziale-sicherheit
Den Vortrag hat Hans-Jürgen Urban im Rahmen der vom Funktionsbereich Sozialpolitik der IG Metall veranstalteten Tagung "Aktuelles aus dem Betriebsrentenrecht und Perspektiven der Alterssicherung" am 3. Mai 2022 gehalten. Er zeigt darin auf, warum sich die Alterssicherung in der Krise befindet, bewertet die Bewältigungsstrategie der Ampel-Koalition – insbesondere im Hinblick auf deren Vorschläge zum Betriebsrentenrecht und dem Sozialpartnermodell – und schlägt als Alternative eine solidarische Reaktion auf die Krise in Form einer Soli-Rente-Plus vor.
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