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Ergebnis Koalitionsausschuss: 10 Entlastungsschritte

Freitag, 25.02.2022 | Aktuelles

 

Am 23. Februar 2022 hat sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf 10 Entlastungsschritte verstän-digt. Diese umfassen:

Mit den aktuellen Beschlüssen des Koalitionsausschusses für ein Entlastungsprogramm reagiert die Bundesregierung auf einen zuletzt starken Preisanstieg im Energiebereich und pandemiebedingte Sonderbelastungen. Teils werden eigentlich für später vorgesehene Entlastungen vorgezogen (Abschaffung der EEG-Umlage), teils sind v.a. für einkommensschwache Haushalte temporäre Zahlungen vorgesehen.

Insgesamt tragen die Maßnahmen so zu einer wichtigen Entlastung bei, fallen aber in Anbetracht der massiv gestiegenen Belastungen der Haushalte und der zu erwartenden weiteren Energiepreisentwicklung zu gering aus. Zum Beispiel die Anhebung des Grundfreibetrags und die Erhöhung des Mobili-tätsgeldes sind nicht ausreichend, bei der Grundsi-cherung ist eine Verstetigung von höheren Regelsät-zen anzumahnen. Insgesamt sollte über weitere Entlastungen (Stromsteuer, Gaspreisdeckelung) nachgedacht werden.

Die Bundesregierung hat einige der genannten Schritte schon auf den Weg gebracht. Die Verlängerung der Sonderregerlungen zum Kurzarbei-tergeld muss am 11. März 2022 nur noch vom Bundesrat gebilligt werden. Das Kabinett hat zudem die Erhöhung des Mindestlohns, das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz sowie den Heizkostenzuschuss für Geringverdiener auf den Weg gebracht.

  • Unterstützung bei den Stromkosten – EEG-Umlage fällt bereits zum 01. Juli 2022 weg. Die Stromanbieter sollen die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergeben. Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind, sollen überprüft und angepasst werden.
  • Unterstützung bei der Steuer – Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommenssteuer wird um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht.
  • Unterstützung bei der Steuer – Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer wird um 363 Euro auf 10.347 Euro erhöht (rückwirkend zum 01. Januar 2022).
  • Unterstützung für Fernpendler – Erhöhung Fernpendlerpauschale und Mobilitätsprämie wird vorgezogen. Die Pauschale beträgt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent.
  • Unterstützung für Bedürftige – Coronazuschuss für erwachsende Beziehende von existenzsichernden Leistungen in Höhe von 100 Euro.
  • Unterstützung für Kinder – Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder soll zum 1. Juli 2022 kommen. Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung sollen bedürftige Kinder 20 Euro pro Monat erhalten.
  • Unterstützung für Geringverdienende – Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro wird kommen und soll zügig gesetzgeberisch umgesetzt werden.
  • Unterstützung bei der Steuer – Corona-Hilfe-Paket mit dem Vierte Corona-Steuerhilfegesetz, dass u. a. folgende Maßnahmen enthält: Steuerbefreiung der Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld, Verlängerung Home-Office-Pausschale sowie die erweiterte Verlustrechnung.
  • Unterstützung für Beschäftigte und Unternehmen – Die Bundesregierung hat die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
  • Heizkostenzuschuss kommt: Der einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen soll zügig vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

 

 

 

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