Am 23. Februar 2022 hat sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf 10 Entlastungsschritte verstän-digt. Diese umfassen:
Mit den aktuellen Beschlüssen des Koalitionsausschusses für ein Entlastungsprogramm reagiert die Bundesregierung auf einen zuletzt starken Preisanstieg im Energiebereich und pandemiebedingte Sonderbelastungen. Teils werden eigentlich für später vorgesehene Entlastungen vorgezogen (Abschaffung der EEG-Umlage), teils sind v.a. für einkommensschwache Haushalte temporäre Zahlungen vorgesehen.
Insgesamt tragen die Maßnahmen so zu einer wichtigen Entlastung bei, fallen aber in Anbetracht der massiv gestiegenen Belastungen der Haushalte und der zu erwartenden weiteren Energiepreisentwicklung zu gering aus. Zum Beispiel die Anhebung des Grundfreibetrags und die Erhöhung des Mobili-tätsgeldes sind nicht ausreichend, bei der Grundsi-cherung ist eine Verstetigung von höheren Regelsät-zen anzumahnen. Insgesamt sollte über weitere Entlastungen (Stromsteuer, Gaspreisdeckelung) nachgedacht werden.
Die Bundesregierung hat einige der genannten Schritte schon auf den Weg gebracht. Die Verlängerung der Sonderregerlungen zum Kurzarbei-tergeld muss am 11. März 2022 nur noch vom Bundesrat gebilligt werden. Das Kabinett hat zudem die Erhöhung des Mindestlohns, das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz sowie den Heizkostenzuschuss für Geringverdiener auf den Weg gebracht.
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