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Runter mit den Energiepreisen!

Freitag, 18.02.2022 | Aktuelles

 

Der rasante Anstieg der Energiepreise ist zu einer enormen Belastung für Haushalte bis tief in die Mittelschicht geworden.

Die IG Metall fordert die Politik auf, die Energiepreise schnell spürbar zu senken und legt dafür konkrete Vorschläge vor. „Statt aufgeregte Debatten über Lohn-Preis-Spiralen zu führen, sollte Konkretes her: Runter mit den Energiepreisen!“, fordert der Erste Vorsitzende der IG Metall Jörg Hofmann.

Der rasante Anstieg der Energiepreise ist zu einer enormen Belastung für Haushalte bis tief in die Mittelschicht geworden, konstatiert die IG Metall. Die Gründe für die Preisentwicklung sind vielschichtig – zum Teil sind sie Folge der schwankenden Energienachfrage in der Pandemie, zum Teil eine Folge der unsicheren Lage in der Ukraine.

Es gilt nun, die Energiepreise spürbar zu senken, ohne die übergeordneten klimapolitischen Ziele der Energiepolitik dabei zu gefährden. Die Bundesregierung muss deshalb rasch und entschieden eingreifen und folgende Maßnahmen umsetzen:

  • 1. EEG-Umlage abschaffen:
    Wie schon im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, sollte die EEG-Umlage nun rasch vom Staat übernommen werden. Diese Maßnahme entlastet wirksam Haushalte und ebenso Unternehmen.
  • 2. Stromsteuer minimieren:
    Die Stromsteuer sollte auf das europarechtlich vorgegebene Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Ebenso wie die Umfinanzierung der EEG-Umlage würde auch diese Maßnahme im Sinne der Sektorkopplung wirken und Haushalte entlasten.
  • 3. Gaspreis deckeln:
    Der Gaspreis spielt bei der Energiepreisentwicklung eine herausgehobene Rolle. Von allen Energieträgern hat sich Gas am stärksten verteuert – auch im Vergleich zu dem Niveau vor der Pandemie. Würden die Preisschübe am Primärmarkt vollständig an die Verbraucher weitergegeben, könnte dies für eine durchschnittliche Familie schnell monatliche Mehrkosten von Hundert Euro bedeuten. Die Bundesregierung sollte den Gaspreis für den durchschnittlichen Grundbedarf eines Haushalts deshalb deckeln. Denkbar wäre auch eine temporäre Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Strom, Heizöl, Gas und Kraftstoffe, wenn sichergestellt werden kann, dass dies an die Verbraucher weitergereicht wird.
  • 4. Erhöhung des Grundfreibetrags vorziehen:
    Die Anhebung des Grundfreibetrags um 240 Euro auf 9.984 Euro im Jahr 2022 wurde schon im Jahr 2020 beschlossen, also bevor die gegenwärtige Preisentwicklung einsetzte. Die anstehende weitere Erhöhung des Grundfreibetrags sollte vorgezogen werden. Der DGB hatte bereits vor dem Energiepreisschub einen Grundfreibetrag von 12.800 Euro gefordert.

 

Die IG Metall strebt in den anstehenden Tarifrunden eine Sicherung der Kaufkraft an und wird daher die Entwicklung der Teuerungsrate weiter genau verfolgen. „Es liegt auch an der Politik, vor welchen verteilungspolitischen Konflikten wir 2022 stehen“ stellt Jörg Hofmann fest.

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