Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Betriebsrat am Standort hat in seiner Sitzung am 27.01.2022 eine Betriebsvereinbarung zur Fristverlängerung von 6 Monaten für eine am 09.02.2021 ausgefallene Schicht (Nachholschicht) beschlossen.
Aufgrund einer bestehenden Betriebsvereinbarung und aufgrund eines Tarifvertrages ist diese Schicht innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nachzuholen.
Nun sind wir als Tarifvertragspartei aufgefordert, dieser Vereinbarung auf Basis der tarifvertraglichen Bestimmung zuzustimmen. Bevor wir das entscheiden, wollen wir uns durch Euer Feedback ein Meinungsbild verschaffen.
Die vereinbarte Nachholschicht wurde auf Betreiben des Betriebsrates - wegen anstehender Kurzarbeit - bisher immer wieder verschoben. Aufgrund der angespannten Halbleiter- und der damit verbundenen andauernden Kurzarbeitssituation, ist diese Verlängerung aus Sicht der Betriebsparteien notwendig.
Damit nicht noch kurzfristig eine Nachholschicht während der Kurzarbeitsphase gefahren werden müsse, soll die Nachholschicht durch eine Fristverlängerung von 6 Monaten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Ohne Schaden für den Betrieb und die Belegschaft zu verursachen.
Stimmen wir als Tarifvertragspartei auf Basis Eures Feedbacks nicht zu, verfällt die Verpflichtung zur Durchführung einer Nachholschicht nach Ablauf der 12 Monate und muss ggf. - wenn sich die Betriebsparteien darüber entsprechend verständigen - kurzfristig nachgeholt werden.
Eine Entscheidung dafür oder dagegen ist nicht leichtfertig zu treffen und bedarf in jedem Fall einer breiten Unterstützung durch die Mitgliedschaft.
Jetzt Online-Feedback bis einschließlich Donnerstag den 03.02.2022 abgeben - "Fristverlängerung der Ausfallschicht vom 09.02.2021 (Nachholschicht) zustimmen?"
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