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Ein Tarifvertrag hat auch schon mal 30 Grad und schmeckt nach Erdbeereis

 

Sechs Wochen Zeit zum Relaxen. Endlich Sommer, endlich Urlaub. Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben sind hier klar im Vorteil. Mit Tarif gibt es nicht nur mehr Urlaubstage, sondern auch ein Extra-Plus für die Reisekasse. Nicht jede und jeder kommt hierzulande in den Genuss von Urlaubsgeld. Knapp die Hälfte (46 Prozent) aller Beschäftigten hat das Glück.

Metallerinnen und Metaller haben in tarifgebundenen Betrieben Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr. Die sind nicht überall selbstverständlich. Per Gesetz sind nur 24 Tage vorgeschrieben – und die auch nur für Beschäftigte, die sechs Tage in der Woche arbeiten. Bei einer Fünf-Tage-Woche muss der Chef nach dem Gesetz seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sogar nur 20 freie Tage genehmigen.

Sechs Wochen – so lange haben auch Metallerinnen und Metaller 1978 und 1979 in der Stahlindustrie für mehr Urlaub gestreikt. Das Ergebnis war ein Stufenplan, an dessen Ende 30 Tage Urlaub standen und die seit 1981 in den IG Metall-Tarifverträgen festgeschrieben sind.

Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt – und dieser Weg hat sich gelohnt! Die Geschichte der Erfolge begann vor über 100 Jahren...

 

 

1903

In Deutschland wird die erste tarifvertragliche Urlaubsregelung von Brauereiarbeitern aus Stuttgart und Thüringen erstritten. Ergebnis: ganze drei freie Tage – pro Jahr!

 

1918

und die Jahre danach: Urlaub für Arbeiterinnen und Arbeiter ist quasi unvorstellbar. So sehr, dass sogar die wenigen Beschäftigten, die aufgrund vereinzelter Regelungen einige Tage Urlaub erhielten, mittags argwöhnisch in den Betrieb kamen, um nachzusehen, ob nicht ein anderer ihren Arbeitsplatz eingenommen habe.

 

1948

Der Anspruch auf Erholung und Freizeit hält Einzug in die allgemeinen Menschenrechte. Die konkrete Umsetzung in den einzelnen Ländern hingegen lässt auf sich warten.

 

1951

In der Deutschen Demokratischen Republik wird durch die Urlaubsverordnung das 1949 verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Urlaub umgesetzt.

 

1962

Der Anspruch auf Urlaub verlängert sich um 3 bis 6 Tage und richtet sich nicht mehr nach der Betriebszugehörigkeit, sondern nach dem Lebensalter.

 

1963

In der Bundesrepublik Deutschland gilt erstmals das Bundesurlaubsgesetz: Es garantiert allen Beschäftigten ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub.

 

1978 / 1979

Nach fast sechs Wochen langem Streik gelingt den gut organisierten und kampfstarken Belegschaften der westdeutschen Eisen- und Stahlindustrie der entscheidende Durchbruch in Richtung sechs Wochen Tarifurlaub: Der Stufenplan beginnt ...

 

1981

Es ist vollbracht! Nicht nur bei Stahl, Metall und Elektro sowie der Druckindustrie gelten sechs Wochen Tarifurlaub, sondern in fast allen tarifgebundenen Branchen.

 

Heute,

über 30 Jahre später: 30 Tage Urlaub gelten als selbstverständlich. Sechs Wochen freie, bezahlte Zeit: Zeit für sich, Zeit für Freunde, Zeit für die Familie, Zeit, Kraft zu tanken und die Seele baumeln zu lassen. Zeit, die wir brauchen. Und Zeit, die wir uns verdient haben. Zeit, für die der Einsatz sich gelohnt hat. Die IG Metall wünscht schönen Urlaub!

 
 

Unsere Urlaubsplakate zum Download

 

  • Unser Urlaubsplakat mit der Geschichte des Urlaubes jetzt hier zum Download (PDF-Dokument, 2.1 MB)
     
  • Unsere Urlaubsplakatserie findet du hier zum Download  (PDF-Dokument, 1.2 MB)
     

 

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