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Pilotabschluss in der Metall- und Elektroindustrie: Entgelte steigen kräftig!

Freitag, 18.11.2022 | Aktuelles

 

•    Entgelterhöhung in zwei Stufen: 5,2 Prozent 2023, 3,3 Prozent 2024
•    Insgesamt 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie
•    Jörg Hofmann: „Nachhaltige Entlastung in herausfordernden Zeiten“

Ludwigsburg – Durchbruch im Tarifkonflikt der Metall- und Elektroindustrie in der fünften Verhandlungsrunde: Die Tarifvertragsparteien in Baden-Württemberg haben sich in der Nacht auf Freitag nach elf Stunden Verhandlung auf einen Pilotabschluss geeinigt und ein Paket aus dauerhaften Entgeltsteigerungen sowie einer Inflationsausgleichsprämie in zwei Schritten vereinbart. 

Die Beschäftigten erhalten sowohl 2023 als auch 2024 deutlich mehr Geld: Zu Beginn des Jahres 2023 gibt es die erste Stufe der Inflationsausgleichsprämie von 1500 Euro. Im Juni desselben Jahres erhöhen sich die Entgelte um 5,2 Prozent. Anfang 2024 erhalten die Beschäftigten die zweite Stufe der Inflationsausgleichsprämie von 1500 Euro. Die Entgelte steigen im Mai 2024 um 3,3 Prozent. Dann sind die Entgelte in zwei Stufen um insgesamt 8,5 Prozent gestiegen.

Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall: „Die Beschäftigten haben demnächst deutlich mehr Geld in der Tasche – und zwar dauerhaft. Hinzu kommt die steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie. Beides zusammen– Inflationsausgleichsprämie und prozentuale Erhöhung – bringen den Beschäftigten eine spürbare Entlastung angesichts der gestiegenen Preise. Und beides haben die Kolleginnen und Kollegen mit ihren Warnstreiks erst möglich gemacht. Für diesen Einsatz gilt ihnen ein großer Dank.“

Die Arbeitgeber hatten lange gezögert, überhaupt ein Angebot vorzulegen und so eine große Warnstreikwelle provoziert. Bis zum heutigen Freitag haben bundesweit rund 900.000 Metallerinnen und Metaller ihre Arbeit vorübergehend niedergelegt.

Angesichts der stark gestiegenen Preise hatte die IG Metall parallel zur Tarifrunde im politischen Berlin erfolgreich Druck für spürbare Entlastungen gemacht. Hunderttausende Metallerinnen und Metaller setzten sich unter anderem für eine wirksame Gas- und Strompreisbremse ein. 

„So ist es in einer äußerst herausfordernden Zeit gelungen, die Beschäftigten spürbar zu entlasten, Einkommen nachhaltig zu stabilisieren und die Kaufkraft zu stärken. Das heute erzielte Tarifergebnis stützt somit auch die Konjunktur in Deutschland“, so Jörg Hofmann.

Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2024. Der Vorstand der IG Metall empfiehlt die Übernahme des Pilotergebnisses in allen Tarifgebieten.

 

Der Tarifabschluss in Baden-Württemberg im Detail:

Entgelt:

  • Die Entgelte steigen ab 1. Juni 2023 um 5,2 Prozent und ab 1. Mai 2024 um weitere 3,3 Prozent.
  • Um der Preissteigerung entgegenzuwirken, gibt es eine Inflationsprämie in Höhe von 3000 Euro. Diese wird in zwei Schritten ausbezahlt: 1500 Euro im Januar 2023, sowie weitere 1500 Euro im Januar 2024. Auszubildende erhalten 1100 Euro, 550 Euro im Januar 2023 und weitere 550 Euro im Januar 2024.

 

Differenzierung:

  • Aus wirtschaftlichen Gründen kann der Zusatzbetrag um bis zu 6 Monate nach hinten verschoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Kennzahlen erfüllt sind.
  • Die Betriebsparteien können per freiwilliger Betriebsvereinbarung die Auszahlung der Inflationsprämie zu anderen Zeitpunkten festlegen. Eine frühere Auszahlung ist jederzeit möglich. Es müssen jedoch mindestens 750 Euro im Januar 2023 ausbezahlt werden.
  • Der Zusatzbetrag (ZUB), den es seit 2018 gibt, wird ab 1. Januar 2023 dauerhaft von 12,3 Prozent der EG 7 auf 18,5 Prozent der EG 7 erhöht, somit steigt er von knapp 400 Euro auf rund 600 Euro. Der Trafobaustein in Höhe von 18,4 Prozent des Monatsentgelts, der einmal jährlich im Februar ausbezahlt wird, bleibt bestehen. Die für 2023 geplante Erhöhung entfällt.

 

Weitere Vereinbarungen:

  • Die Tarifparteien haben sich auf ein Verfahren bei einem Energienotstand verständigt (sog. Energienotfallklausel).
  • Eine Gesprächsverpflichtung zum Thema New Work wurde unterzeichnet, um für die im Zuge der Transformation und Digitalisierung aufkommenden neuen Formen der Arbeitsorganisation eine tarifvertragliche Regelung zu finden. Es wurde vereinbart, dass zunächst die Bedürfnisse der Beschäftigten analysiert und ausgewertet werden müssen, um daraus Handlungsbedarfe abzuleiten.
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