Die Tarifpartner der Leiharbeit haben sich auf die Anpassung der Entgelttarifverträge für die Branche verständigt. Dabei ging es um die Anpassung der unteren drei Lohngruppen. Dies war notwendig geworden, nachdem der Bundestag die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro beschlossen hatte, die ab 1. Oktober dieses Jahres greift.
Entgeltgruppe 1 etwa wird von jetzt 10,88 Euro auf 13,50 Euro ab Januar 2024 angehoben. Über die gesamte Laufzeit des Tarifvertrages bedeutet das für die unterste Lohngruppe eine Lohnsteigerung von insgesamt 24,1 Prozent. Für die Lohngruppen 2a und 2b sind Steigerungen von insgesamt 19 beziehungsweise 16 Prozent vereinbart worden - ebenfalls in drei Stufen: im Oktober auf 12,63 beziehungsweise 12,93 Euro, im April nächsten Jahres auf 13,20 beziehungsweise 13,50 Euro und zum 1. Januar 2024 dann auf 13,80 beziehungsweise 14,15 Euro.
Zudem steigt der Mitgliedervorteil ab November 2023 in allen Stufen um 150 Euro. Beim Weihnachtsgeld sind das dann statt bisher 100 bis 350 Euro (je nach Betriebsangehörigkeit) 250 bis 500 Euro obendrauf. Zusammen mit der Extra-Zahlung zum Urlaubsgeld summiert sich der Mitgliedervorteil dann auf bis zu 1000 Euro pro Jahr.
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