In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH stärkt das BAG den Arbeitnehmerschutz, indem es klarstellt, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, Systeme zur Arbeitszeiterfassung der Beschäftigten einzuführen und zu verwenden. Der Aspekt der Arbeitszeit ist bedeutender Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Im Kern geht es bei der Entscheidung um die Frage bestehender Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Erfassung von Arbeitszeit. Wir stellen Euch die Entscheidung nebst Zusammenfassung und Bewertung, sowie eine Muster-Betriebsvereinbarung zur Verfügung.
BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 (PDF-Dokument, 364.5 KB)
Muster-BV zur Arbeitszeiterfassung (PDF-Dokument, 406.2 KB)
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