Mit dem Tarifabschluss der Metall- und Elektroindustrie 2018 ist uns erstmalig ein Abschluss gelungen, der einen guten Einstieg in das gesellschaftliche Thema Vereinbarkeit und Zeitsouveränität bietet.
Durch das tarifliche Zusatzgeld ist tarifvertraglich geregelt, dass es eine Wahloption für Beschäftigte gibt, dieses Geld auch in Zeit zu nehmen. Diese Wahloption ist derzeit noch in den meisten Betrieben auf bestimmte Beschäftigtengruppen begrenzt:
Für Beschäftigte mit besonders belastenden Arbeitszeiten oder in besonderen Lebenssituationen – in Schichtarbeit, mit kleinen Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen – kann das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) in Zeit statt in Geld genommen werden. Hierdurch können sie acht zusätzliche freie Tage erhalten. Sechs Tage entsprechen dem Geldwert des tariflichen Zusatzgeldes, zwei Tage gibt es zusätzlich, um die Vereinbarkeit und die Gesundheit von belasteten Beschäftigten besonders zu fördern.
Trifft einer der drei Punkt auf dich zu? Dann stelle noch heute Deinen Antrag bei Deinem Arbeitgeber. (Antragsfrist 31.10.2021)
Nach der Antragsstellung ist es natürlich wichtig, Deinen Betriebsrat bei der betrieblichen Durch- und Umsetzung zu unterstützen. Denn unser Wunsch ist, dass jeder Beschäftigte der anspruchsberechtigt wäre, auch die tariflich vereinbarten frei Tage genehmigt bekommt. Dieses hängt natürlich immer von eurer betrieblichen Durchsetzungsfähigkeit ab. Deshalb jetzt gemeinsam für uns und für die kommenden Generationen, eine gute Zukunft gestalten.
ANTRAG AUF VERKÜRZTE VOLLZEIT UND FREIE TAGE: Wähle jetzt Deine Arbeitszeit - nutze den T-ZUG
FAQ TARIFLICHES ZUSATZGELD (T-ZUG): Jetzt freie Tage für 2022 beantragen
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