Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind wichtige Änderungen des Wahlrechts erfolgt (Änderungen im Wahlrecht durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz). Daher muss eine Anpassung der Wahlordnung an das neue Gesetz erfolgen. Wir stellen euch den entsprechenden Referentenentwurf zur Verfügung nebst einer Zusammenfassung der darin vorgesehenen Änderungen, die über die Anpassungen an das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hinaus gehen.
Die geplanten Änderungen sind notwendig und dazu geeignet, die Rechtssicherheit von Betriebsratswahlen zu erhöhen. Die neue Wahlordnung wird voraussichtlich im Oktober 2021 in Kraft treten.
Hier geht es zurm Überblick "Neuregelungen der Wahlordnung zur Betriebsratswahl ..." (PDF-Dokument, 325.2 KB)
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