Nebeneinkünfte sind das Problem einer privilegierten Minderheit von (männlichen) Abgeordneten, die überproportional häufig der Unionsfraktion angehören. Das ist ein Ergebnis der aktuellen Untersuchung der Otto Brenner Stiftung über "Aufstocker" im Bundestag.
261 Bundestagsabgeordnete der zu Ende gehenden 19. Wahlperiode gaben an, "entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat" ausgeübt zu haben. Die geschätzten ca. 53 Millionen Euro Nebeneinkünfte der 19. Wahlperiode wurden zu fast 60 Prozent von Mitgliedern der Union generiert. In der FDP-Fraktion, ein Novum in der Geschichte der Untersuchungsreihe, gibt es kein Mitglied ohne veröffentlichungspflichtige Angaben.
Anwälte sind nicht nur die im Parlament überrepräsentierteste Berufsgruppe. Auch unter den "Aufstockern" bilden sie die größte Teilgruppe. Im Vergleich der Wahlperioden ab 2009 ist ihr Anteil an Mitgliedern des Bundestages zwar kontinuierlich gesunken, die Summe ihrer "Neben"-Einnahmen jedoch deutlich gestiegen.
Die OBS legt die fünfte Studie zum Dauerbrenner-Thema Zusatzjobs und Nebeneinkünfte vor, die auf inzwischen ca. 4.000 Datensätze basiert. Konstant ein Drittel aller Abgeordneten meldet außerparlamentarische Einnahmen.
Neuregelungen, die ab Herbst 2021 gelten, lösen keine Probleme, schreiben Stiftung und Autor. Sie identifizieren Handlungsdefizite, regen eine Kommission zur Kontrolle an, schlagen einen verbindlichen Verhaltenskodex vor und plädieren für striktere Regelungen.
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