Die Feiertage stehen vor der Tür. Geschenke werden gekauft, Urlaubs- und Familienbesuche geplant. In vielen Betrieben gibt es mit der Novemberabrechnung das Weihnachtsgeld - in anderen Betrieben steht das Weihnachtsgeld noch immer vergebens auf dem Wunschzettel, denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
Mit 52 Prozent erhalten mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland die sogenannte Jahressonderzahlung des Arbeitgebers. Die Chancen auf Weihnachtsgeld sind unterschiedlich. Am besten sind Beschäftigte dran, wenn ihr Betrieb tarifgebunden ist – von ihnen bekommen in diesem Jahr 77 Prozent Weihnachtsgeld.
Zudem haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben durch den Tarifvertrag in der Regel einen rechtlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Dagegen zahlt der Arbeitgeber in Betrieben ohne Tarifvertrag das Weihnachtsgeld oft nur freiwillig, das er unter Umständen jederzeit wieder streichen kann.
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