Das Seminar befasst sich mit dem Kernstück der Beteiligungsrechte des Betriebsrats: der Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Der Arbeitgeber kann hier ohne die Zustimmung des Betriebsrats keine Maßnahmen umsetzen.
Das Seminar befasst sich mit dem Kernstück der Beteiligungsrechte des Betriebsrats: der Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Der Arbeitgeber kann hier ohne die Zustimmung des Betriebsrats keine Maßnahmen umsetzen.
Das Seminar befasst sich mit dem Kernstück der Beteiligungsrechte des Betriebsrats: der Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Der Arbeitgeber kann hier ohne die Zustimmung des Betriebsrats keine Maßnahmen umsetzen.
Kenntnisse zur Entlohnung sind für den Betriebsrat unabdingbar, wenn es darum geht, eine gerechte betriebliche Entgeltgestaltung durchzusetzen. Dieses Seminar bietet einen Überblick über Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulation.
Bei Neueinstellungen werden Betriebsrät*innen immer wieder mit Fragen zum Arbeitsvertrag konfrontiert. Schließlich ist der Arbeitsvertrag die Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis.
Das Entgeltrahmenabkommen ist in den Betrieben mittlerweile eingeführt. Aber Betriebsräte müssen sich trotzdem in die ERA-Systematik einarbeiten, um die in § 80 BetrVG angeführten Aufgaben zu erfüllen.