Während der Schließung unserer Geschäftsstelle findet keine Rechtsberatung statt.
Eventuell ablaufende Fristen in Rechtsangelegenheiten können nicht gewahrt werden.
Wir bitten Sie selbst darauf zu achten, dass keine Ausschluss- und Verjährungsfristen sowie die Dreiwochenfrist für Kündigungsschutzklagen
(Klagefrist: 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung) verstreichen.
In dringenden Fällen sollten Sie deshalb die Rechtsantragsstellen der Arbeits- und Sozialgerichte selbst aufsuchen und zur Fristwahrung Klage einreichen.
In dringenden Fällen, insbesondere, wenn Fristablauf droht, wenden Sie sich bitte an
-
die DGB Rechtsschutz GmbH Düsseldorf, Tel. 0211 77 92 39 0, Friedrich-Ebert-Str. 34-38, 40210 Düsseldorf
-
oder die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht Düsseldorf, Tel. 0211 777 0, Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf
bzw. in sozialrechtlichen Angelegenheiten beim Sozialgericht Düsseldorf, Tel. 0211 777 0, Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf
Dein Team der IG Metall Düsseldorf- Neuss