Wer bezahlt wie viel Mitgliedsbeitrag?
Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit und Auszubildende sowie Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen
- 1 Prozent vom Bruttoeinkommen
Beschäftigte in Altersteilzeit bei tariflicher bzw. gesetzlicher Altersteilzeit
- mindestens 80% bzw. 70% des früheren Beitrags bei Vollzeitbeschäftigtung
Rentner, Krankengeldbezieher, Umschüler und andere Bezieher von Sozialversicherungsleistungen
- 0,5% vom Bruttoeinkommen
Studierende
- 2,05 € Festbetrag
Arbeitslose, Kranke ohne Krankengeld, Mitglieder in Elternzeit, Mitglieder in privater Insolvenz
- 1,53 € Festbetrag
Mitglieder im Bundesfreiwilligendienst oder im freiwilligen Wehrdienst
- beitragsfrei
Mitgliedsbeiträge
Die tarifpolitischen Erfolge, die wir erziehlen, und die Leistungen, die wir unseren Mitgliedern bieten, hängen auch von unserer finanziellen Leistungsstärke ab. Die IG Metall finanziert sich ausschließlich über die Mitgliedsbeiträge.
Unsere Ziele:
Sichere Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung – dafür tritt die IG Metall ein.